Bundesbank und BaFin-Meldung (AIFMD-Berichtswesen)
Leistungen im Überblick
- Bestandsaufnahme und -analyse durchführen
- Erfassung aller meldepflichtigen AIFM/AIFs und Inhalte sowie Erstellung eines individuellen Meldekalenders
- Schulung der Mitarbeiter
- Erstellung relevanter Unterlagen
- Glossar/Kennzahlenregister erstellen
- Konzeption einer aufsichtsrechts-konformen Fachabteilung „Anzeige- & Meldewesen“
Melder, Empfänger und die Gründe für die Meldung
Wer?
Nach § 18 BBankG:
- Alle Kreditinstitute
- Alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen)
- Alle extern verwalteten Investmentgesellschaften
Nach §§ 1,17 KAGB:
- Alle zulassungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und deren verwaltete Investmentvermögen
AIF, dazu gehören offene und geschlossene Publikums-Investmentvermögen sowie offene und geschlossene inländische Spezial-AIF.
Zulassungspflichtig sind alle KVGen, welche nicht unter die Ausnahmebestimmungen des § 2 KAGB fallen. Registrierungspflichtige KVGen unterliegen den jährlichen Mindestberichtspflichten, § 44 KAGB (Art. 2, 3 Abs. 3 d. AIFMD).
An Wen?
Bundesbank
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Warum?
Erstellung von Statistiken auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens
Aufsicht und Regulierung
