Bundesbank und BaFin-Meldung (AIFMD-Berichtswesen)

Leistungen im Überblick

  • Bestandsaufnahme und -analyse durchführen
  • Erfassung aller meldepflichtigen AIFM/AIFs und Inhalte sowie Erstellung eines individuellen Meldekalenders
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Erstellung relevanter Unterlagen
  • Glossar/Kennzahlenregister erstellen
  • Konzeption einer aufsichtsrechts-konformen Fachabteilung „Anzeige- & Meldewesen“

 

 

Melder, Empfänger und die Gründe für die Meldung

Wer?

Nach § 18 BBankG:
  • Alle Kreditinstitute
  • Alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen)
  • Alle extern verwalteten Investmentgesellschaften

 

Nach §§ 1,17 KAGB:
  • Alle zulassungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und deren verwaltete Investmentvermögen
AIF, dazu gehören offene und geschlossene Publikums-Investmentvermögen sowie offene und geschlossene inländische Spezial-AIF.
Zulassungspflichtig sind alle KVGen, welche nicht unter die Ausnahmebestimmungen des § 2 KAGB fallen. Registrierungspflichtige KVGen unterliegen den jährlichen Mindestberichtspflichten, § 44 KAGB (Art. 2, 3 Abs. 3 d. AIFMD).

 

An Wen?

Bundesbank
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 

Warum?

Erstellung von Statistiken auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens
Aufsicht und Regulierung

 

 

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